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Einreisebestimmungen Marokko 2025 – Alles was Sie wissen müssen

Einreisebestimmungen Marokko 2025 – Alles was Sie wissen müssen

Einreisebestimmungen Marokko 2026 – Das Wichtigste im Überblick

Die Einreisebestimmungen für Marokko 2026 sind für deutsche Staatsbürger unkompliziert: kein Visum, kein aufwändiger Antrag – nur ein gültiger Reisepass wird benötigt. Deutsche, EU-Bürger sowie Staatsangehörige vieler weiterer Länder reisen bis zu 90 Tage visumfrei ein. Für Nicht-EU-Bürger gelten abweichende Bestimmungen, und es gibt spezifische Anforderungen an Reisedokumente, Finanznachweis und Impfungen. Alle Details finden Sie nachfolgend und auf unserer Pillarseite zum Visum Marokko.


Reisedokumente für die Einreise nach Marokko

Für die Einreise nach Marokko benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass – ein Personalausweis reicht nicht aus.

Anforderungen an den Reisepass:

  • Maschinenlesbar (alle modernen deutschen Reisepässe)
  • Gültigkeitsdauer: mind. 3 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig
  • Mind. 1 freie Seite für Einreisestempel
  • Kein stark beschädigter oder unleserlicher Reisepass

Tipp: Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses frühzeitig. Ein abgelaufener oder kurz vor dem Ablauf stehender Reisepass ist der häufigste Grund für Einreiseverweigerung.

Reisepass vergessen oder verloren? In diesem Fall wenden Sie sich sofort an die Deutsche Botschaft in Rabat oder das zuständige Generalkonsulat in Marokko.


Visumregelung – Wer darf visumfrei einreisen?

Deutsche Staatsbürger dürfen bis zu 90 Tage visumfrei nach Marokko einreisen – dies gilt seit Jahrzehnten aufgrund eines bilateralen Abkommens.

Visumfrei bis 90 Tage:

NationalitätAufenthaltsdauer
Deutschebis 90 Tage
Österreicherbis 90 Tage
Schweizerbis 90 Tage
EU-Bürger (die meisten)bis 90 Tage
USA, Kanada, Australienbis 90 Tage
Großbritannienbis 90 Tage

Visumpflichtige Nationalitäten (Auswahl): Türkei, Ukraine, Afghanistan, Syrien, Pakistan, Irak, Indien, China. Diese Staatsangehörigen müssen vorab ein Visum beantragen – entweder über die Marokkanische Botschaft oder über das E-Visum Marokko Accès Maroc.

Ausführliche Informationen für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland finden Sie auf unserer Seite zu Marokko Visum für Drittstaatsangehörige.


Aufenthaltsdauer und Verlängerung

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Marokko aufhalten – ähnlich der Schengen-Regelung, nur in umgekehrter Richtung.

Was passiert nach 90 Tagen?

  • Verlängerung vor Ort möglich: Antrag bei der Direction de l’Immigration oder der nächsten Präfektur
  • Alternativ: kurze Ausreise und Wiedereinreise (sog. „Visa-Run“), wobei ein neuer 90-Tage-Zeitraum beginnt
  • Überschreitung der 90 Tage: Geldstrafe und mögliches Einreiseverbot bei künftigen Besuchen

Einreise mit Kindern und Minderjährigen

Bei der Einreise nach Marokko mit Kindern gelten besondere Regeln:

  • Kinder unter 16 Jahren brauchen einen eigenen Kinderreisepass oder werden in den Elternreisepass eingetragen (ältere Pässe)
  • Bei Alleinreise eines Elternteils mit Kindern: Einverständniserklärung des anderen Elternteils wird empfohlen
  • Minderjährige ohne Eltern: Amtliche Genehmigung beider Elternteile erforderlich

Finanzmittelnachweis – Wie viel Geld brauche ich?

Für die Einreise nach Marokko werden ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt verlangt – offiziell nicht genau definiert, aber als Richtwert gilt:

  • Ca. 50 € pro Tag des geplanten Aufenthalts
  • Bei 2 Wochen: mindestens 700 € nachweisbar
  • Nachweis: Kontoauszug, Kreditkarte, Bargeld

Grenzbeamte kontrollieren dies nicht immer, aber das Risiko einer Einreiseverweigerung besteht bei offensichtlich unzureichenden Mitteln. Bringen Sie vorsorglich einen Kontoauszug der letzten 3 Monate mit.


Zollbestimmungen – Was darf ich einführen?

Beim Zoll in Marokko gelten folgende Freigrenzen und Bestimmungen:

Zollfreimengen:

  • Zigaretten: 200 Stück oder 250 g Tabak
  • Alkohol: 1 Liter Spirituosen oder 2 Liter Wein
  • Parfum: bis 250 ml
  • Bargeld: Einfuhr unbegrenzt, aber über 100.000 MAD (ca. 9.200 €) muss deklariert werden

Verbotene Gegenstände:

  • Drogen (auch Cannabis, obwohl in Marokko produziert – Einfuhr verboten!)
  • Pornografisches Material
  • Waffen ohne Genehmigung
  • Drohnen (ohne Genehmigung strikt verboten)

Wichtig für Drohnen: Die Einreise mit Drohnen nach Marokko ist ohne ausdrückliche Genehmigung des marokkanischen Innenministeriums verboten. Verstöße führen zur Beschlagnahme der Drohne und können strafrechtliche Konsequenzen haben.


Gesundheit und Impfungen

Für Marokko sind keine Pflichtimpfungen für Reisende aus Deutschland vorgeschrieben (Stand 2026). Folgende Impfungen werden jedoch empfohlen:

ImpfungEmpfehlung
Hepatitis AEmpfohlen für alle Marokko-Reisende
Hepatitis BEmpfohlen (Langzeitaufenthalt)
TyphusBei Reisen in ländliche Gebiete
TollwutFür Tierliebhaber und Rucksackreisende
Tetanus/Diphtherie/PolioAuffrischung prüfen

Krankenkasse und Krankenversicherung: Deutsche gesetzliche Krankenkassen leisten im Ausland oft nur begrenzte Zahlungen. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport wird dringend empfohlen.

Wasser: Leitungswasser in Marokko ist meist gechlort und nicht zum Trinken geeignet. Nutzen Sie Flaschenwasser oder ein Wasserfiltersystem.


Sicherheitshinweise für Marokko 2026

Das Auswärtige Amt bewertet Marokko als grundsätzlich sicher für Touristen. Dennoch gilt:

  • Taschendiebstahl in touristischen Gebieten (Medinas, Märkte) verbreitet
  • Schlepper und Guides sprechen Touristen aktiv an – höflich ablehnen
  • Politische Demonstrationen meiden
  • Fotografieren von militärischen und staatlichen Gebäuden verboten
  • Respektvoller Umgang mit islamischen Gebräuchen erwartet (Kleidung, Ramadan)

FAQ – Einreisebestimmungen Marokko

Brauche ich als Deutscher einen Reisepass oder reicht der Personalausweis?

Sie brauchen für die Einreise nach Marokko zwingend einen gültigen Reisepass. Der Personalausweis wird nicht akzeptiert. Der Reisepass muss maschinenlesbar sein und noch mindestens 3 Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig sein.

Wie lange darf ich als Deutscher in Marokko bleiben?

Deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in Marokko bleiben. Eine Verlängerung ist vor Ort bei der Direction de l’Immigration möglich.

Muss ich mich in Marokko anmelden?

In Hotels wird Ihr Reisepass automatisch bei der Einreise registriert. Bei Privatunterkünften kann die Anmeldung bei der lokalen Polizeibehörde erforderlich sein – der Gastgeber sollte Sie darüber informieren.

Welche Impfungen brauche ich für Marokko?

Pflichtimpfungen gibt es keine. Empfohlen werden Hepatitis A, ggf. Hepatitis B und Typhus für Reisen in ländliche Gebiete. Prüfen Sie außerdem Ihren Tetanus/Polio-Schutz. Eine Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

Kann ich meine Drohne nach Marokko mitnehmen?

Nein, nicht ohne besondere Genehmigung. Die Einreise mit Drohnen nach Marokko ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des marokkanischen Innenministeriums verboten. Zuwiderhandlungen führen zur Beschlagnahme.

Was passiert wenn ich die 90 Tage überschreite?

Bei Überschreitung der 90-Tage-Frist drohen Geldstrafen und bei künftigen Einreisen mögliche Probleme. Beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung oder verlassen Marokko kurz und reisen neu ein.

Gelten besondere Einreisebestimmungen während des Ramadans?

Nein, die offiziellen Einreisebestimmungen ändern sich während des Ramadans nicht. Jedoch gelten strenge gesellschaftliche Regeln: Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit tagsüber sollte vermieden werden.


Verkehr und Transport bei der Einreise

Einreise per Flugzeug: Die wichtigsten Flughäfen für Deutsche sind Casablanca Mohammed V International (CMN), Marrakesch Menara (RAK), Fes Saïss (FEZ) und Agadir Al Massira (AGA). Bei der Ankunft erhalten Sie beim Einreiseschalter einen Einreisestempel – behalten Sie das Einreiseformular bis zur Ausreise.

Einreise per Schiff / Fähre: Viele Reisende kommen per Fähre aus Spanien (Algeciras → Tanger, Tarifa → Tanger Med). Die Einreiseformalitäten sind dieselben wie am Flughafen.

Einreise per PKW: Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug werden Fahrzeugschein, Führerschein und eine Grüne Versicherungskarte (die Marokko abdeckt) benötigt. Das Fahrzeug wird ins Reisepass eingetragen – Sie sind verpflichtet, es bei der Ausreise wieder auszuführen.


Währung und Geldwechsel bei der Einreise

Der Marokkanische Dirham (MAD) ist die Landeswährung. Dirham darf weder aus- noch eingeführt werden (offiziell). Wechseln Sie erst in Marokko:

  • Geldwechsel: am Flughafen (Kurs etwas schlechter) oder in der Stadt (besser)
  • Geldautomaten: verbreitet und funktionieren in der Regel mit deutschen EC-/Kreditkarten
  • Empfehlung: Mind. 200–300 € in Dirham tauschen für die erste Zeit

Aktuelle Info: 1 € ≈ 10,7–10,9 MAD (2026)


Besonderheiten bei der Einreise für Drittstaatsangehörige

Wer keinen deutschen oder EU-Pass hat, aber in Deutschland lebt, unterliegt eigenen Einreiseregeln für Marokko. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Spezialseite zu Marokko Visum für Drittstaatsangehörige und zur Marokko Botschaft in Berlin.

Wer ein Visum benötigt, sollte sich frühzeitig mit der Visumsbeantragung auseinandersetzen und alle Dokumente für das Marokko Visum vorbereiten.


Einreisebestimmungen Marokko – Kurzcheckliste

Bevor Sie Ihre Reise nach Marokko antreten, prüfen Sie diese Punkte:

  • ✅ Reisepass gültig (mind. 3 Monate nach Rückreise)?
  • ✅ Kontoauszug dabei (Finanzmittelnachweis)?
  • ✅ Rückflugticket gebucht?
  • ✅ Krankenversicherung mit Auslandsdeckung?
  • ✅ Impfschutz aktuell (Hepatitis A, Tetanus)?
  • ✅ Keine verbotenen Gegenstände im Gepäck (Drohnen, bestimmte Medikamente)?

Eine vollständige Übersicht der benötigten Dokumente für Visumpflichtige finden Sie auf unserer Dokumentencheckliste für das Marokko-Visum.

Frank Lange

Author: Frank Lange

Frank Lange ist ein Orientreisender und Fotograf aus Stuttgart, der die Magie Marokkos in seinen Reisereportagen einfängt. Er hilft deutschen Reisenden mit aktuellen Informationen zu Visabestimmungen und Reiseplanung.